TEILNAHMEORDNUNG EBC – EINZELPERSONEN

1. Jeder Teilnehmer muss am Tag des Versuchs mindestens 18 Jahre alt sein. Es ist möglich, einen Minderjährigen zum Versuch zuzulassen. Die Voraussetzung dafür ist jedoch die Vorlegung einer Einwilligung eines Elternteils oder eines Erziehungsberichtigten zusammen mit einem Gesundheitsbescheid, der einen Schwimmversuch zulässt.
2. Jeder Teilnehmer nimmt am Versuch auf eigene Gefahr teil.
3. Der Veranstalter stellt jedem Teilnehmer eine Sicherungsrüstung in Form eines Motorbootes (Rib-Typ), eines qualifizierten Sanitäters, eines Seesteuermannes und eines Schiedsrichters, der für die Erstellung eines Versuchsberichtes verantwortlich ist, zur Verfügung.
4. Jeder Teilnehmer kann an Bord des Begeleitbootes bis zu zwei Begleitpersonen mitnehmen.
5. Der Versuch wird nur dann bestanden, wenn der Teilnehmer die gesamte Strecke selbständig, ohne Zuhilfe von Zusatzausrüstung (Flossen, Füße, Schwimmbojen) geschwommen hat.
6. Es ist erlaubt, Schwimmschäume und Neoprenkappen auf der gesamten Strecke zu benutzen.
7. Während des Versuchs ist es erlaubt, Nahrung auf einem speziellen Boot mitzunehmen. Die Nahrungsmenge ist nicht festgelegt und von der Strategie des Teilnehmers abhängig.
8. Während des Versuchs darf der Teilnehmer die Seite oder andere Teile des Sicherheitsbootes nicht anstoßen. Ein Verstoß gegen dieses Verbot führt zur sofortigen Disqualifikation und Unterbrechung des Versuchs.
9. Jeder Teilnehmer signalisiert vor dem Betreten des Wassers die Bereitschaft zum Start mit dem Handheben und wartet auf ein Rücksignal vom Schiedsrichter.
10. Um den Versuch zu bestehen, muss der Teilnehmer selbstständig ohne Mithilfe von Dritten das gegenüberliegende Ufer erreichen und die Hand hoch heben. Dieses Zeichen ist ein Signal für den Richter, die Versuchszeit zu stoppen.
11. Jeder erfolgreich abgeschossene Versuch wird in die so genannte Rekordtabelle eingetragen, die für jede EBC –Strecke geführt wird.
12. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass sein Versuch mit Unterlagen und Bildern auf der Website von der EBC dokumentiert wird.
13. Jeder Teilnehmer, der die Strecke im festgelegten Zeitlimit zurückgelegt hat, erhält die Stauette der EBC, ein T-shirt, eine Schwimmkappe und ein Diplom mit dem Ergebnis sowie der GPS Grafik von der zurückgelegten Strecke. Falls die Rekordtabelle minimum 20 Ergebnissse enthält, bekommt der Tabellenführer einen Preis, der später auch für jeden Streckenrekordhalter vorgesehen ist.
14. Die Staffel dürfen nur an der Strecke Kołobrzeg – Borholm teilnehmen, für die die gesonderten Regellungen gelten.
15. Nach vorheriger Absprache mit dem Veranstalter, kann ein Teilnehmer, nach früheren Anmeldung und Bezahlung der Teilnahmegebühr,von einem anderen vertreten werden.
16. Für jede Strecke werden folgende Zeitlimite festlegt:
- Gdynia – Hel -> 8 Stunden
- Rewa – Jastarnia -> 5 Stunden
- Tolkmicko – Krynica Morska -> 3 Stunden

Termine, Eingaben und Gebühren:

I. Der Teilnehmer nimmt eine Reservierung für die gewählte Strecke vor und gibt auf der Website der EBC das Versuchsdatum an.
II. Die Reservierungsgebühr in Höhe von 50 % des Teilnahmepreises sollte innerhalb von 7 Tagen nach dem Reservierungstag bezahlt werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Restbetrag spätens 3 Tage vor dem geplanten Versuchstermin zu begleichen.
III. Der Teilnehmer darf mindestens drei Tage vor dem geplanten Versuch, ohne Gründe zu nennen auf den Versuch verzichten. In diesem Fall erstattet der Veranstalter 50% des Gesamtpreises.
IV. Auf der Strecke Gdynia – Hel hat der Teilnehmer das Recht, den Versuch auf den nächsten Tag zu verschieben, wenn er der Meinung ist, dass die Wetterbedingungen für ihn zur geplanten Zeit ungünstig wären.
V. Für jede Strecke werden folgende Gebühren berechnet:
- Gdynina – Hel 4 000 PLN/ 890 EURO
- Rewa – Jastarnia 3 000 PLN/ 670 EURO
- Tolkmicko – Krynica Morska 2 000/ 450 EURO
In Angelegenheiten, die in diesen Bestimmungen nicht geregelt sind, gelten individuelle Vereinbarungen mit dem EBC – Organisator.